Palliativtag mit Diskussion zur Sterbehilfe

Würde des Menschen nicht auf seine Autonomie beschränken

BAD LIPPSPRINGE - Tücken der Technik: Als anlässlich des 2. Palliativtages am 27. Oktober vor der eigentlichen Podiumsdiskussion "Aktive und passive Sterbehilfe - ethische und ökonomische Aspekte" im gut besuchten Hörsaal 1 des Lippe-Instituts in Bad Lippspringe der vorgesehene Film über die Situation in den Niederlanden nicht gezeigt werden konnte, musste Moderator Dr. Andreas Lübbe (Bad Lippspringe) die Erfahrungen im "funktionierenden System der Niederlande" in Worte fassen. Erläutert wurden sie dann von dem holländischen Gast, dem Lungenfacharzt Dr. Sjaark Burgers (Rotterdam):   Das zum 1.1.2002 dort in Kraft tretende Gesetz verlange den freiwilligen, wohl überlegten, dauerhaften Wunsch nach Sterbehilfe bei unerträglichen Leiden, die keine Aussicht auf Besserung bieten, unter Hinzuziehung eines weiteren Arztes.Die jährlich 2000 Fälle würden von einer Kommission überprüft.

Zuvor schon hatte Ethik-Professor Dr. Fritz-Rüdiger Volz (Bochum) das niederländische Verfahren "für ethisch rechtfertigungsfähig " gehalten: Die Achtung vor der Würde des Menschen beinhalte auch die vor seiner Entscheidung, wenn sie nach genauer Information "ohne euphemistische Tarnungen" (Aktive Sterbehilfe müsse klar benannt werden.) erfolgt sei.

Weihbischof Dr. Reinhard Marx (Paderborn) wollte die Würde des Menschen nicht auf seine Autonomie beschränkt wissen und die Schwelle der aktiven Sterbehilfe sehr hoch legen, um nicht ein Tor aufzumachen, nach dessen Öffnung die Folgen unabsehbar seien. Das im Mittelalter gebräuchliche Einüben ins Sterben (schon beim Abendgebet) fehle heute. Man dürfe aber heute nicht den vielfältigen Druck (Familie, Gesellschaft) zulassen, der zur eingeengten Freiheit führe. Superintendent Christoph Berthold (Paderborn) stimmte Marx zu und verwies darauf, dass die Würde des Menschen nicht aus sich selbst bestehe. Er sei mehr als die Summe seiner Gene, und zum Leben gehöre auch leiden. Abgesehen davon, dass die Hightech-Medizin vielfach archaische Ängste schüre, könnten Ärzte nur Helfer beim Sterben, aber nicht Helfer  zum Sterben sein.

Psychologe Dr. Friedrich Heubel (Marburg) betonte, dass bei uns das Töten auf Verlangen verboten sei, aber nicht die Hilfe bei Selbstmord. Die Selbstbestimmung des Patienten sei entscheidend, verwerflich die Fremdbestimmung. Auch der "medizinische Laie" Hans Leidenroth (Gütersloh) lehnte die aktive Sterbehilfe ab, hielt sie auch für vermeidbar, weil die gute Arbeit in den Palliativzentren diesbezügliche Wünsche immer mehr verringere.

In der Diskussion, in die auch das sachverständige Publikum eingreifen konnte, schärfte Lübbe die Problematik durch Beispiele, hielt Marx die passive Sterbehilfe für unproblematisch, wollte Berthold zwischen Einzeltat und Legalisierung (vor dem NS-Hintergrund) unterschieden wissen, um vor einem Dammbruch zu warnen. Der Wunsch nach Sterbehilfe resultiere zumeist aus der Angst vor Kontrollverlust, vor Schmerzen und vor Einsamkeit, hieß es. Volz verwies darauf, dass man gelingendes Leben lernen müsse, damit das Sterben erleichtert werde und warnte vor der Illusion, Missbrauch ausschließen zu können. Man habe immer nur zweitbeste Lösungen anzubieten. -et

© Ev. Kirchenkreis Paderborn 01.11.01