Ansprechpersonen im kirchlichen Kontext

Ansprechstellen in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Auch im kirchlichen Kontext kann es zu Grenzverletzungen, Übergriffen und sexualisierter Gewalt kommen. Betroffene Mädchen und Jungen, Männer und Frauen und deren Familienangehörige können sich an folgende Ansprechstellen wenden.

Fachstelle für Prävention und Intervention Bielefeld

Meldestelle bei sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter*innen (haupt- und ehrenamtlich)

Marion Neuper
Tel.: 0521 594-381
meldestelle@ekvw.de

Muss sichergestellt sein, dass E-Mails bearbeitet werden, ist die Adresse Meldestelle@ekvw.de zu nutzen!
Dabei handelt es sich um ein Funktionspostfach, das auch eine Bearbeitung im Urlaubs- oder Krankheitsfall sicherstellt.

Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG), § 8 Absatz 1 besteht für Mitarbeitende Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt. Die Meldestelle berät die Meldenden, nimmt den Sachverhalt auf, leitet diesen bei begründetem Verdacht an die Leitungsverantwortlichen weiter und bietet diesen Unterstützung im Rahmen des geltenden Handlungs- und Notfallplans an. Dieser beinhaltet Maßnahmen zur Intervention und Prävention. Sofern die allgemeine Aufsicht der Landeskirche berührt ist, wird die Meldestelle diese ebenfalls informieren.


Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt

Daniela Fricke
Tel.: 0521 594-308
daniela.fricke@ekvw.de

Kirchenrätin Daniela Fricke ist die Beauftragte für Betroffene sexualisierter Gewalt. Den Betroffenen von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung zuhören, beraten, Hilfen vermitteln, die Aufklärung befördern und für die Ansprüche der Betroffenen einzutreten, sind ihre Aufgaben. Frau Fricke unterliegt der Schweigepflicht.