Verbund der Tageseinrichtungen für Kinder im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn

Geschäftsführung

Der Verbandsvorstand der Evangelischen Kirchenkreise Gütersloh, Halle und Paderborn hat die Geschäftsführung für die betriebswirtschaftliche Führung und Leitung des Verbundes berufen. Ulrike Freitag-Friedrich ist zuständig für:

  • Betriebswirtschaftliche Führung und Leitung des Verbundes
  • Personalverantwortung/Personalmanagement/Personalentwicklung
  • Mitarbeit am evangelischen Profil der Einrichtungen des Verbundes
  • Steuerung und strategische Weiterentwicklung der Einrichtungen
  • Optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen
  • Vertretung und Repräsentanz des Verbundes auf kommunaler Ebene und auf der Landesebene
  • Vernetzung mit anderen Institutionen, die Kindertageseinrichtungen betreiben
  • Vertretung des Verbundes in der Öffentlichkeit

Leitungsausschuss

Die Kirchengemeinden, deren  Kindertageseinrichtungen dem Verbund Evangelischer Kindertageseinrichtungen des Evangelischen Kirchenkreises Paderborn angehören, entsenden Mitglieder des Presbyteriums in den Leitungsausschuss. Die Mitglieder des Leitungsausschusses beraten zu den Aufgaben im Arbeitsbereich Kindertageseinrichtungen im Verbund, entwickeln gemeinsame Standards und beschließen die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Verbund.

Entstehung, Struktur und Ziele des Verbundes

2012 wurde der Verbund der Tageseinrichtungen für Kinder im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn gegründet. Mit der Trägerschaft evangelischer Kindertageseinrichtungen durch den Kirchenkreis – als besondere Einrichtungen im Sinne des Artikel 104 Absatz 1 der Kirchenordnung „Verbund für Kindertageseinrichtungen im  Ev. Kirchenkreis Paderborn“ – werden Kirchengemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Bezug auf die Arbeit mit Kindern und die evangelische Erziehung unterstützt.

11 Kindertageseinrichtungen / Familienzentren zählen zurzeit zum Verbund der Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn (Stand 2022).

Kitas im Verbund

Ziel des Verbundes ist es, den hohen qualitativen Anforderungen im Bereich Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden: insbesondere den Rahmenbedingungen des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz NRW). Der Verbund  Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn entwickelt Standards für den Verbund, sichert und steigert die Qualität der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und erzielt Synergieeffekte.

 Kindertageseinrichtung als Ort kirchlichen Lebens / Evangelisches Profil                         

Die evangelische Erziehung geschieht in enger Zusammenarbeit und Verzahnung zwischen der Kirchengemeinde und der Kindertageseinrichtung vor Ort. Das evangelische Profil zeigt sich durch:

  • das Gestalten und Durchführen gemeinsamer Gottesdienste
  • die im Rahmen der Konzeption der Kindertageseinrichtung vorgesehene regelmäßige religions- und gemeindepädagogische Arbeit in der Tageseinrichtung
  • die Zusammenarbeit bei Gemeindefesten und sonstigen gemeindlichen Veranstaltungen
  • die im Rahmen der Konzeption der Kindertageseinrichtung vorgesehene Öffentlichkeitsarbeit
  • die Kontakte zu anderen gemeindlichen Gruppen (z.B. Eltern-Kind-Gruppen)
  • das Beteiligen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern bei Veranstaltungen der Tageseinrichtung (z.B. Basare, Feste und Feiern)
  • die regelmäßige Teilnahme der Leitung der Kindertageseinrichtung an Dienstbesprechungen der Kirchengemeinde
  • die regelmäßige Einladung der Leitung der Kindertageseinrichtung in die Sitzung des Presbyteriums zu gegenseitiger Information und Absprache

 Satzung

Die Kreissynode beschließt für den Arbeitsbereich der Kindertageseinrichtungen gemäß Artikel 104 Absatz 1 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen die folgende Satzung: „Satzung für den „Verbund für Kindertageseinrichtungen im Ev. Kirchenkreis Paderborn“ .

Satzung für den „Verbund für Kindertageseinrichtungen im Ev. Kirchenkreis Paderborn“