Mitarbeitervertretung
Hinweis:
Im Moment besteht keine MAV. Sobald es neue Informationen gibt, werden sie hier veröffentlicht.
Aufgaben der Mitarbeitervertretung:
- sich der persönlichen Sorgen und Nöte der MitarbeiterInnen annehmen und sie bei der Dienststellenleitung vertreten
- Maßnahmen anregen, die den MitarbeiterInnen und der Arbeit der Dienststelle dienen,
- dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden
- Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitenden entgegennehmen und durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf eine Erledigung hinwirken
- Die MAV hat Mitbestimmungsrechte, z. B. bei der Einstellung, Dienstplangestaltung, Einführung von neuen Arbeitsmethoden, Eingruppierung, Änderung des Arbeitsvertrages, Beendigungs- und Änderungskündigung, Versetzung und Abordnung
- Die MAV hat Mitbestimmungsrechte, z. B. bei der Einstellung, Dienstplangestaltung, Einführung von neuen Arbeitsmethoden, Eingruppierung, Änderung des Arbeitsvertrages, Beendigungs- und Änderungskündigung, Versetzung und Abordnung
- Die MAV erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- die Eingliederung Schwerbehinderter und andere hilfs- und schutzbedürftiger Personen in die Dienststelle fördern
- Gesetzliche Aufgaben der Mitarbeitervertretung
In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Leitungsorganen versucht die MAV, die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Inanspruchnahme der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn zu vertreten.