Superintendent*in

Der/die Superintendent*in

leitet den Kirchenkreis und vertritt ihn nach außen. Dazu gehört auch die Mittlerfunktion zwischen den Gemeinden und Diensten des Kirchenkreises und der Landeskirche. Er/Sie führt den Vorsitz über die Kreissynode und ist verantwortlich für die Umsetzung der synodalen Beschlüsse. Wichtige Aufgaben sind auch die Ordinationen und Einführungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, deren Seelsorger*in und Berater*in er/sie außerdem ist. Der/die Superintendent*in besucht regelmäßig die Gemeinden des Kirchenkreises (z. B. Gottesdienstbesuche und Visitationen). Er/Sie ist verantwortlich für die Wahrung der Ordnung der Kirche und ihrer Bekenntnisse.

Zurzeit ist die Stelle nicht besetzt. Synodalassessor Gunnar Wirth führt die Amtsgeschäfte.