Intervention

Auch wenn wir jetzt umfangreiche Präventionsprozesse anstoßen und sie in unserem Alltag mit Leben füllen, heißt es nicht, dass es einen 100% Schutz gibt. Intervention muss als unabhängiger Aufgabenbereich in Schutzprozessen betrachtet werden. Ein Fall von sexualisierter Gewalt oder anderen Gewalthandlungen stellt immer eine Ausnahmesituation für die gesamte Institution dar. Die Existenz eines Interventionsplans im Sinne eines konkreten Handlungsplans ist absolut notwendig. Dazu gehört auch eine zeitnahe und präzise Dokumentation des gesamten Verlaufs und der Gespräche.

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