Prävention

Vorstellungsgespräche, erweiterte Führungszeugnisse und mehr

Die verschiedenen Präventionsbausteine sollen helfen, besonders sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen zu verhindern. Wir möchten Sie und Euch mit den folgenden Dokumenten unterstützen, den Schutzauftrag konkret umzusetzen.

1a) Bewerbungsverfahren und Erstgespräche mit möglichen neuen Ehrenamtlichen/Honorarkräften

Bei der Einstellung von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden sowie bei Erstgesprächen mit möglichen neuen Honorarkräften und Ehrenamtlichen, sollte deutlich gemacht werden, dass Prävention zum integralen Bestandteil unserer Arbeit gehört. In dem vorliegenden Dokument sind einige Fragestellungen aufgelistet, die es den Verantwortlichen ermöglicht, mit Bewerber*innen konkret über Haltungsfragen ins Gespräch zu kommen.
Mögliche Fragestellungen Vorstellungsgesprächen als PDF: Fragestellungen Vorstellungsgespräch

1b) Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche, Prüfschema

Wer braucht in der Kirchengemeinde, im Jugendreferat oder in den Kitas eigentlich ein erweitertes Führungszeugnis? Alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden werden regelmäßig durch die Personalabteilung in Gütersloh aufgefordert, ihr erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Für Ehrenamtliche sind die jeweiligen Institutionen und Arbeitsbereiche zuständig. Die Kirchengemeinden, Häuser der Offenen Tür, das Jugendreferat etc. müssen festlegen, welche Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
Hier gibt es ein Prüfschema, um einzuschätzen, ob die Person ein Führungszeugnis vorlegen muss oder nicht:
Prüfschema erweitertes Führungszeugnis als PDF: Prüfschema
Prüfschema erweitertes Führungszeugnis als Formular (Word): Prüfschema als Formular

 

Dokumentation erweitertes Führungszeugnis

In der jeweiligen Institution bzw. dem Arbeitsbereich muss eine Person festgelegt werden, die die erweiterten Führungszeugnisse einsieht und deren Vorlage dokumentiert. Hier gibt es eine Vorlage für die Dokumentation:
Dokumentation erweitertes Führungszeugnis als PDF: Dokumentation

Tätigkeitausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

Sollte es im erweiterten Führungszeugnis einen Eintrag geben, kann die Person nicht in dem Arbeitsbereich tätig werden. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Vereinbarung nach § 72a SGB VIII und ist hier nachzulesen:
Information Tätigkeitsausschluss als PDF: Tätigkeitsausschluss

Selbstauskunftserklärung

Es kann immer mal dazu kommen, dass Ehrenamtliche, die das erweiterte Führungszeugnis bereits vorgelegt haben, bei wichtigen Angeboten ausfallen (bspw. aufgrund von Krankheit). Kommt es dann zu spontanen Einsätzen von Ehrenamtlichen, damit die Veranstaltung stattfinden kann, kann im Ausnahmefall von der Einsichtnahme abgesehen werden. In diesem Fall ist das Unterzeichnen einer Selbstauskunftserklärung obligatorisch. Über Ausnahmen entscheidet die für die Veranstaltung verantwortliche Person in Absprache mit der Leitung.
Selbstauskunftserklärung als PDF: Selbstauskunftserklärung